Preußische Rechtsquellen Digital / Corpus Constitutionum Marchicarum (CCM) / Cont. 4


Corporis Constitutionum Marchicarum Continuatio IV. Derer in der Chur- und Marck Brandenburg, auch incorporirten Landen, ergangenen Edicten, Mandaten, Rescripten, etc von 1748. biß 1750. inclusive.

No. I. Circular Rescript in puncto des Abschosses von denen ausserhalb Landes stehenden Capitalien 2. Jan. 1748. Text
II. Reglement, wie es in hiesigen Residentzien wegen der Leichen-Gebühren derer Kirchen, auch Kirchen- und Schul-Bedienten, ingleichen derer Küster, Pulsanten und Todten-Gräber gehalten, nicht weniger bey welchen Leichen, und wie vielmahl geläutet werden solle. Wobey zugleich das Edict vom 24. Jan. 1747. betreffend die Beerdigungs-Kosten, erneuert wird. 3. Jan. 1748. Text
III. Rescript, wegen Erlaubniß seines Bruders Wittwe zu heyrathen. 12. Jan. 1748. Text
IV. Rescript, wegen Erlaubniß der verstorbenen Frauen Schwester-Tochter zu heyrathen. 14. Jan. 1748. Text
V. Edict, daß keiner von Seiner Königlichen Majestät Adelichen Vasallen und Unterthanen, ohne Dero höchst eigenhändige Erlaubniß, aus dem Lande reisen, noch weniger in auswärtige Dienste treten soll. 16. Jan. 1748. Text
VI. Concession, seines Bruders Wittwe zu heyrathen. 18. Jan. 1748. Text
VII. Rescript, an den Magistrat zu Franckfurth, ob ein Soldat, welcher auf Edictal-Citation sich nicht in gesetzten Terminen zu einer Erbschaft gemeldet, davon zu praecludiren sey. 6. Febr. 1748. Text
VIII. Reglement und Ordnung, wie es mit der Elb-Schiffarth derer Waaren von Berlin nach Hamburg, und von da bis Berlin bey der Churmärckischen auf 24. einländische Schiffer gesetzten Schiffer-Gülde vom 1. Martii 1748. an, gehalten werden solle. 21. Febr. 1748. Text
IX. Edict, wornach sich sämtliche Justitz Collegia, in Beobachtung Königlicher Befehle, Verordnungen und Reglements, nicht minder die Fiscaele in Ansehung ihres dabey concurrirenden Amts zu verhalten haben. 1. Mart. 1748. Text
X. Rescript an das Cammer-Gericht, wegen der mit dem Altmärckischen Ober-Gericht in puncto Jurisdictionis habenden Streitigkeit. 21. Mart. 1748. Text
XI. Rescript an den Geheimten Justitz-Rath, daß die Juramenta remediorum bis zur neuen Einrichtung des Justitz-Wesens in suspenso gelassen werden sollen. 25. Mart. 1748. Text
XII. Circular-Rescript, wegen des Projects des Codicis Fridericiani, ratione modi procedendi, sich darnach zu achten. 4. April. 1748. Text
XIII. Rescript an den Geheimten Justitz-Rath, wegen der neuen Einrichtung des Justitz-Wesens. 4. April. 1748. Text
XIV. Ordre an den General-Fiscal: denen hiesigen Buchführern soll alles Ernstes untersaget werden, scandaleuse Schriften und Pasquille zu verlegen oder zu drucken, samt Beylage. 15. April. 1748. Text
XV. Rescript an den Geheimten Justitz-Rath, daß die Urthels Gebühren nach der Taxe des Codicis Fridericiani eingerichtet, und in Sachen wider den Fiscum nur die Helfte genommen werden solle, nebst dem Decret für die Land-Stände. 20. April. 1748. Text
XVI. Erneuertes Edict, wie die wircklichen Armen versorget, die muthwilligen Bettler bestrafet und zur Arbeit angehalten, auch überhaupt keine Bettler geduldet werden sollen. 28. April. 1748. Text
XVII. Edict, daß kein Königlicher Unterthan sich mit Sächsischen Steuer-Scheinen ferner bemengen, noch dergleichen weiter an sich bringen soll. 8. May. 1748. Text
XVIII. Edict, daß vom 1ten Julii a. c. an, alle Processe, es betreffen Ehe- oder Prediger-Sachen, welche seither bey dem geistlichen Consistorio allhier verhandelt worden, bey dem Cammer-Gericht betrieben werden sollen. 10. May. 1748. Text
XIX. Edict, wider die neuen geringhaltigen Gold- und Silber-Müntzen, daß solche gäntzlich verbothen seyn, und binnen 4. Monaten aus dem Lande geschaft werden sollen. 10. May. 1748. Text
XX. Patent, wodurch die neue Einrichtung der Justitz in der Chur- und übrigen Marcken, Festsetzung der Anzahl derer Räthe und Advocaten, Etablirung eines Pupillen-Collegii, wie auch die Verfassung in Ansehung der sogenannten Consulenten, und wiederhohlte Abschaffung derer Procuratorum in Justitz-Sachen, bekannt gemacht wird, nebst Beylage A
Not. In fine siehe die Erinnerung wegen des Codicis Fridericiani. (A.)
18. May. 1748. Text
XXI. Declaration, über einige Puncte der neuen Justitz-Verfassung in der Neu-Marck, nebst einigen Beylagen. 12. Jun. 1748. Text
XXII. Rescript an das Cammer-Gericht zu Berlin, daß die Kriegs- und Domainen-Cammern in keine Proceß-Sachen sich weiter meliren sollen, nebst Beylage. A. 20. Jul. 1748. Text
XXIII. Patent, wegen richtiger Eichung und Zeichnung der Wein- Bier- und Butter-Gefässe in der Neumarck. 28. Aug. 1748. Text
XXIV. Circulare, daß keine Aecker, wenn sie an 100. Jahr bey einem Hofe genutzet worden, von denen geistlichen Stiftern oder Klöstern in Anspruch genommen werden sollen. 1. Sept. 1748. Text
XXV. Rescript, daß denen Reformirten Capitels-Fräuleins zum Heiligen Grabe das Abendmahl auf Verlangen, ihrer Confession gemäß gereichet werden solle. 13. Sept. 1748. Text
XXVI. Resolution, betreffend den Abschoß von einer nach Hamburg gehenden Erbschaft. 19. Sept. 1748. Text
XXVII. Rescript an das hiesige Consistorium, daß für die Taufe eines unehlichen Kindes in der Alte-Marck, ein mehreres nicht, als in hiesiger Gegend bezahlet werden soll, samt Beylage. 24. Sept. 1748. Text
XXVIII. Rescript an das Cammer-Gericht, wegen verlängerter Frist, zum Beweiß und Bescheinigung. 1. Oct. 1748. Text
XXIX. Decret für den von Wilmersdorff, wie er in Justitz-Angelegenheiten alles selbst, oder durch einen Justitiarium besorgen lassen, ausser den Ferien aber sich keines Advocati dabey bedienen könne. 4. Oct. 1748. Text
XXX. Rescript an die Neumärckische Regierung wegen Aufhebung derer Ziegeuner-Banden etc und deshalb an die Regimenter zur Assistentz ergangenen Ordre, samt Beylagen A. und B. 11. Oct. 1748. Text
XXXI. Edict, daß die neue Justitz-Verfassung, wie dieselbe in dem Codice Fridericiano vorgeschrieben, nunmehro auch bey denen sämtlichen Unter-Gerichten eingeführet und beobachtet, nicht minder alle Attention auf Haltung guter Ordnung bey denen Depositen angewandt werden soll. 15. Oct. 1748. Text
XXXII. Rescript an das Pupillen-Collegium zu Berlin, wegen gesuchter Declaration des Edicts von Majorennitaet derer von Adel. 31. Oct. 1748. Text
XXXIII. Rescript an das hiesige geistliche Consistorium und Neumärckische Regierung, wegen der, dem Waysenhause zu Franckfurt an der Oder, geschenckten Nutzung sämtlicher Maulbeer-Bäume auf den Königl. Kirchhöfen des Lebus- und Sternbergischen Creyses. 31. Oct. 1748. Text
XXXIV. Resolution für die Churmärckische Ritterschaft, wegen der Procent-Gelder von denen Pupillen-Capitalien, daß statt derselben die Diaeten- und Expeditions-Gebühren genommen werden sollen. 22. Nov. 1748. Text
XXXV. Rescript, wegen vorstehender Resolution. 22. Nov. 1748. Text
XXXVI. Reglement, in welchen Chur-Märckischen Creysen die in der Chur-Marck belegenen Papier-Mühlen ihre Lumpen sammlen, was dabey sonst beobachtet, und wie die Unterschleife bestrafet werden sollen. 26. Nov. 1748. Text
XXXVII. Rescript, wegen des Abschosses von einer nach Worms abgehenden Erbschafft. 30. Nov. 1748. Text
XXXVIII. Circulare, daß denen in Reihe und Glieder stehenden Soldaten kein Bauer-Hof übergeben werden solle, es sey denn, daß sie solche ererbet oder erheyrathet, samt Beylage A. 3. Dec. 1748. Text
XXXIX. Rescript an das Cammer-Gerichte zu Berlin, zur Erklährung des Codicis Fridericiani, daß den Advocaten solle erlaubet seyn, beym Ende jeder Instantz, das Honorarium zu nehmen. 5. Dec. 1748. Text
XL. Rescript, wegen derer aus dem Geheimten Justitz-Rath, an das Tribunal in 2da & 3tia Instantia gehenden Sachen. 14. Dec. 1748. Text
XLI. Neu revidirte Oderbergische Land- und Wasser-Zoll-Rolle. 28. Mart. 1748. Text
XLII. Dispensation für Gottfried Büngern, seiner Schwester Tochter, Elisabeth Herterin zu heyrathen. 9. Jan. 1749. Text
XLIII. Rescript an das Altmärckische und Uckermärckische Ober-Gericht, betreffend die von denenselben an das Cammer-Gericht gehende Appellationes, nebst Beylage A. 12. Jan. 1749. Text
XLIV. Edict, darin den Schiffern der heimliche Verkauf des Getreydes so sie transportiren, verbothen wird. 12. Jan. 1749. Text
XLV. Rescript an die Neumärckische Regierung, daß künftig die von dort an das Cammer-Gericht gehende Acta so fort nach der Inrotulation eingesandt werden sollen. 25. Jan. 1749. Text
XLVI. Des General-Post-Amts Verordnung, von der zwischen Anclam und Pasewalck neu angelegten fahrenden Post. 25. Jan. 1749. Text
XLVII. Rescript, wegen der Revisions-Instanz in Ravensbergischen Sachen. 26. Jan. 1749. Text
XLVIII. Rescript an das Cammer-Gericht, wegen derer in Neumärckischen Sachen denen Advocaten und Partheyen dictirten Geld-Straffen. 27. Jan. 1749. Text
XLIX. Rescript an die Neumärckische Regierung, wegen Beytreibung derer zu dortigen Sportul-Casse dictirten Straffen. 27. Jan. 1749. Text
L. Ein, den Abschoß zwischen Neumarck und Pohlen betreffendes Rescript. 13. Febr. 1749. Text
LI. Edict, wider das Einschmeltzen und Beschneiden derer Ducaten, und daß die leichten weder eingenommen noch ausgegeben, sondern weggeschaffet werden sollen. 14. Febr. 1749. Text
LII. Rescript an das Cammer-Gericht, betreffend die von denen Notariis und andern Privatis in denen Intelligenz-Blättern inserirte Citationes Creditorum ad liquidandum, nebst Beylage A. 3. Mart. 1749. Text
LIII. Rescript an den Magistrat zu Landsberg an der Warthe, wegen derer Wülckenschen nach Pohlen ohne Abschoß gehenden Erb-Gelder. 8. Mart. 1749. Text
LIV. Rescript an die Neumärckische Regierung, betreffend die Verabfolgung der Schrammschen Verlassenschaft nach Pohlen, ohne Abschoß. 18 April 1749. Text
LV. Ordre an das Gouvernement zu Berlin, wie auch an das dortige Policey-Directorium, welchergestalt alles hinführo gehalten werden soll, wann Einwohner daselbst bauen, ingleichen Bau-Materialien zu solchem Bau sich ausbitten wollen, samt Beylage A. 26. April 1749. Text
LVI. Rescript an den Geheimten Rath und Policey-Director Kircheisen, wie es hinführo alhier gehalten werden soll, wenn Einwohner bauen und Bau-Materialien zu solchem Bau sich ausbitten wollen. 30. April 1749. Text
LVII. Rescript an die Chur-Märckische Cammer, wegen der Sportul-Freyheit derer Amts-Bauern, und wie weit solche gelten solle, samt Beylage A. 9 May 1749. Text
LVIII. Edict, wegen der wieder hergestellten Censur, derer in Königlichen Landen heraus kommenden Bücher und Schriften, wie auch wegen des Debits ärgerlicher Bücher, so ausserhalb Landes verleget werden. 11. May 1749. Text
LIX. Edict, daß die Adeliche Vasallen und Unterthanen in Ansehung ihrer Immobilien und Capitalien, bis zum Antritt des 25ten Jahres unter der Aufsicht des Pupillen-Collegii und ihrer Curatoren bleiben sollen. 14. May. 1749. Text
LX. Rescript, betreffend die gesuchte Declaration des º. 57. 58. Tit. 41. P. 3. Cod. Frider. in puncto derer dem Creditori zu adjudicirenden Güter. 15. May. 1749. Text
LXI. Rescript, betreffend die Blümckensche nach Coppenhagen aus Driesen gehende Erbschaft, gegen gewöhnlichen Abschoß. 1. Jun. 1749. Text
LXII. Rescript, betreffend die aus dem Crossenschen nach Sachsen gehende Erb-Gelder. 11. Jun. 1749. Text
LXIII. Resolution für den Com. Rath Kirchhof und Consorten in Cotbus, wegen gesuchter privat Communion. 12. Jun. 1749. Text
LXIV. Seiner Königl. Majest. in Preussen etc allergnädigst neu-approbirte Krieges-Articul für die Unter-Officier, und gemeine Soldaten, sowohl von der Infanterie als auch Cavallerie, Dragoner und Artillerie 16. Junii 1740. Text
LXV. Rescript an das hiesige Stadt-Gericht, betreffend die a privatis bishero geschehenen Citationes Creditorum. 17. Junii 1749. Text
LXVI. Reglement, was für Justitz-Sachen denen Kriegs- und Domainen-Cammern verbleiben, und welche vor die Justitz-Collegia oder Regierungen gehören. 19. Junii 1749. Text
LXVII. Verordnung des Cammer-Gerichts, wie die Advocaten ihre Liquidationes einrichten sollen. 11. Junii 1749. Text
LXVIII. Notification des Cammer-Gerichts, von dem fatali, wenn besserer Beweiß in appellatorio zu führen. 16. Junii 1749. Text
LXIX. Rescript an das Altmärckische Ober-Gericht, wegen derer unter denen dortigen Sportuln, Succumbentz- und Depositen-Geldern befindlichen leichten Ducaten. 19. Junii 1749. Text
LXX. Decret für die Judenschaft, wegen ihrer Weiber Dotis, daß es damit zu halten, wie in dem neuen Codice verordnet. 30. Junii 1749. Text
LXXI. Reglement, daß denen Fiscaelen zu desto fleißiger Beobachtung ihres Amts, von allen Straffen, die durch ihre Vigilantz beygetrieben werden, es möge solches in ihren Bestallungen stehen oder nicht, der sechste Theil, welcher hiermit pro Quota Fiscali fest gesetzet wird, passiret werden soll. 8. Julii 1749. Text
LXXII. Edict, daß sämtlichen Posamentier-Gewercken in denen Königl. Preußischen Landen, neben ihren gewöhnlichen Stühlen, auch Band-Mühlen, dergleichen in der Schweitz üblich, anzulegen, und darauf zu arbeiten verstattet, auch denen auf solchen Band-Mühlen arbeitenden Gesellen und Lehr-Burschen, solches an ihrer Zunftmäßigkeit unschädlich seyn, und keinen Vorwurff machen, vielmehr solcher bishero noch beybehaltene Gewercks-Mißbrauch, in sämmtlichen Königlichen Landen, gäntzlich abgeschaffet seyn soll. 18. Julii 1749. Text
LXXIII. Rescript an den Magistrat zu Berlin, wegen Verabfolgung des Lüdertschen Vermögens nach Hamburg, gegen Abschoß 26 Julii 1749. Text
LXXIV. Renovirtes Edict, wegen Schonung des Reh-Wildprets, und in specie der Rücken. 30 Julii 1749. Text
LXXV. Rescript betreffend die von Neumärckischer Regierung zum Spruch eingesandten Acta, und daß nicht der Partheyen Original-Documenta, sondern nur vidimirte Copeyen davon, für leidliche Gebühren ad Acta genommen werden sollen. 9. Aug. 1749. Text
LXXVI. Allgemeines Edict, daß keiner von Adel, noch andere Vasallen, insonderheit weder hohe und niedere Stifter, noch Ballayen, Dohm-Capitul, Commenden, Praelaturen, Clöster, welche Land-Güther besitzen, bey ein hundert Ducaten Strafe zur Invaliden-Casse, sich unterstehen sollen, in und bey ihren Güthern, Bauer- und Cossäthen-Höfe eingehen zu lassen, und die Aecker und Wiesen davon an sich zu ziehen, oder zu Vorwerckern zu schlagen, noch weniger davon neue Vorwercke anzulegen; ein solches auch selbst in denen Königl. Aemtern beobachtet, die Land-Räthe, bey Vermeidung einer Strafe von ein hundert Rthlr. wenn sie solches binnen Jahr und Tag nicht anzeigen, darauf besonders acht haben, und davor stehen sollen. 12. Aug. 1749. Text
LXXVII. Rescript an das Cammergericht, daß die Advocaten die Supplicata gehörigen Orts selbst, und nicht durch die Clienten übergeben lassen sollen. 1. Sept. 1749. Text
LXXVIII. Edict, wodurch denenjenigen auswärtigen und bemittelten Particuliers, welche sich in Seiner Königl. Majestät Landen von nun an etabliren werden, die Versicherung ertheilet wird, daß wenn dieselbe etwa über kurtz oder lang ihr Etablissement in denen hiesigen Landen wiederum quittiren wollen, sie sowohl als ihre Erben alsdenn von Erlegung der Abzugs-Gelder, von dem in hiesige Lande mitgebrachten Vermögen, frey seyn sollen. 3. Sept. 1749. Text
LXXIX. Erneuertes Edict, wegen Confiscation des gesamten Vermögens derer Deserteurs von der Armée, und derer, so sonsten von solcher ausgetreten, auch daß denenselben nicht das allergeringste zugewandt, noch nachgeschickt werden soll. 24. Sept. 1749. Text
LXXX. Erneuertes und geschärftes Edict, wegen Anhaltung und Verfolgung der Deserteurs. 4. Octob. 1749. Text
LXXXI. Erneuertes Edict, daß niemand, wes Standes und Condition er sey, jemand, welcher unter der Väterlichen oder der Vormünder und Curatoren Gewalt stehet, ohne des Vatern, Vormund oder Curatoris Consens und Vorwissen, Geld oder Geldes-Werth, leihen, borgen oder vorschiessen soll. 7. Octob. 1749. Text
LXXXII. Edict, daß alle Landeskinder auf einheimischen Universitäten, studiren wiedrigenfalls in Sr. Königl. Majestät Landen keine Beförderung hoffen sollen. 14. Octob. 1749. Text
LXXXIII. Circulare, wegen der Arreste und Repressalien wieder Auswärtige, und wegen der Cognition in Streitigkeiten mit benachbarten Puissancen. 15. Octob. 1749. Text
LXXXIV. Circulare, wie es zu halten wegen derer Soldaten, so bürgerliche Nahrung treiben wollen. 21. Octob. 1749. Text
LXXXV. Circulare an alle Regimenter, wegen derer Soldaten, so bürgerliche Nahrung treiben wollen. 2. Nov. 1749. Text
LXXXVI. Rescript an das Cammer-Gericht, wegen derer Succumbentz-Gelder in der Revisions-Instanz. 24. Nov. 1749. Text
LXXXVII. Patent, wodurch verordnet wird, daß die Kälber in denen ersteren vier Jahren, vom 1ten Nov. an gerechnet bis zu Ende Martii, nicht geschlachtet, sondern nebst denen Lämmern, so im Früh-Jahr jung werden, zugezogen werden sollen. 4. Dec. 1749. Text
LXXXVIII. Edict, welchergestalt in Ansehung derer auf Universitaeten sich befindenden unwürdigen Stipendiaten, so wohl von denen Collatoribus des Stipendii, als denen Professoren verfahren werden, nicht weniger, daß die Stipendiaten vor Abzug von Universitaeten, eine Disputation halten sollen. 23. Dec. 1749. Text
LXXXIX. Reglement, daß so wohl die Professores als andere, welche auf Universitaeten Collegia lesen, zu Aufmunterung derer Studenten, eine gewisse Anzahl Disputationes halten sollen, desgleichen, daß bey jeder Facultaet zwey Assessores bestellet werden sollen, die sich in der Arbeit, doch ohne Voto decisivo, habilitiren. 24. Dec. 1749. Text
XC. Rescript an den Geheimten Justitz-Rath, daß derselbe aufgehoben seyn, und die daselbst anhängige Sachen an das Cammer-Gericht verweisen soll. 28. Dec. 1749. Text
XCI. Allergnädigste Resolution, wegen der Juden Ehestiftung, nebst deshalb an das Cammer-Gericht ergangenem Rescript. 31. Dec. 1749. Text
XCII. Abdruck und Beschreibung einiger zeithero zum Vorschein gekommenen falschen Ducaten. 31. Dec. 1749. Text
XCIII. Abermahliges Notifications- und Declarations-Patent, wegen des ohne Erlegung eines Zolles auf den Strömen der Oder, Warthe und Netze, von Pohlen bis Stettin zu retablirenden Commercii. 3. Jan. 1750. Text
XCIV. Reglement, wegen Fortsetzung der Maulbeer-Plantagen und Vermehrung des Seiden-Baues in Pommern. 31. Jan. 1750. Text
XCV. Notifications-Patent, wegen des Zoll-freyen Land-Commercii, aus Pohlen nach der Neumarck und Pommern, sonderlich nach denen See-Städten. 20. Mart. 1750. Text
XCVI. Circular-Ordre, zu Declaration des wegen Confiscation des Vermögens derer Deserteurs und Enrollirten publicirten Edicts, vom 24. Sept. 1749. wie es mit derselben Citation gehalten werden soll. 1. May. 1750. Text
XCVII. Erneuertes Edict, daß die Landes-Kinder auf einheimischen Universitaeten studiren sollen. 2. May. 1750. Text
XCVIII. Reglement, wie die Studenten auf Königl. Universitaeten sich betragen und verhalten sollen. 9. May. 1750. Text
XCIX. Königl. Preußisches Müntz-Edict. 14. July. 1750. Text
C. Renovirtes Militair-Consistorial-Reglement und Kirchen-Ordnung des Feld-Ministerii, samt einigen Beylagen derer bey dem öffentlichen Gottesdienst, Taufe, Beichte, Abendmahl und Trauung, zu gebrauchenden Gebethe und Formularien. 15. July. 1750. Text
CI. Allergnädigste Resolution auf des General-Fiscals Anfrage, betreffend die Abzugs-Gelder in einigen Puncten. 8. July. 1750. Text
CII. Instruction, wie bey dem nachgelassenen Abledern des verreckten Viehes zur Zeit des Vieh-Sterbens zu verfahren. 22. Aug. 1750. Text
CIII. Circulare, wodurch befohlen wird, die in Schlesien publicirte allgemeine Land- und Hypothequen-Ordnung vom 4ten Aug. 1750. zu beobachten, so weit in derselben etwas zur Sicherheit derer Creditorum disponiret und applicabel ist, nebst gedachter Ordnung sub A. 25. Sept. 1750. Text
CIV. Edict, daß alle gewaltsame Einbrüche und auf öffentlicher Land-Strasse verübte Gewaltthätigkeiten, wenn die Todes-Strafe nicht zuerkannt wird, mit ewiger Vestungs-Arbeit bestrafet werden sollen. 28. Sept. 1750. Text
CV. Rescript, wegen der Landreuter-Gebühren für Executiones in Bagatell-Sachen. 29. Sept. 1750. Text
CVI. Instruction, vor das über alle Königl. Lande errichtete Lutherische Ober-Consistorium. 4. Oct. 1750. Text
CVII. Circulare, die Deposital-Ordnung betreffend, so in Schlesien publiciret ist, und beobachtet werden soll
samt gedachter Ordnung vom 4. Aug. 1750. sub. A
24. Oct. 1750. Text
CVIII. Rescript, wie viel Instantzien die Soldaten haben sollen. 16. Nov. 1750. Text
CIX. Circulare, wegen der Königlichen Concession zum Bau einer Römisch-Catholischen Kirche zu Berlin
samt Beylage des Patents vom 22. Nov. 1746
18. Nov. 1750. Text
CX. Instruction, für die Neumärckische Regierung und incorporirten Creyse, worin alle gegen den Codicem Fridericianum und sonst eingeschlichene Mißbräuche und Mängel gehoben, und einige Oerter des Codicis Fridericiani erklähret, corrigiret und geändert worden, wornach sich nicht allein die Neumärckische Regierung und Mediat-Gerichte, sondern auch die Unter-Gerichte und sämtliche Unterthanen achten sollen. 3. Nov. 1750. Text
CXI. Königl. Preußisches Edict, vor die Chur- und Neu-Marck, Pommern, Magdeburg und Halberstadt, die Frantzösische Louis d'or betreffend. 25. Nov. 1750. Text

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