Preußische Rechtsquellen Digital / Corpus Constitutionum Marchicarum (CCM) / Theil 3, Abth. 1


Des Corporis Constitvtionvum Marchicarvm, Dritter Theil Von Kriegs-Sachen, betreffend den Militair-Process, Disciplin, Straffen, Werbung, Einquartierung, March, Ausführung des Gewehrs und Pferde, Avocatorien, Aufgeboth der Ritter-Pferde und Mannschafft, Kriegs-Consistorium, Ehe-Sachen derer Officiers und Soldaten, Durch-March fremder Trouppen, Cartelle etc. In zwey Abtheilungen

Erste Abtheilung. Von Kriegs-Sachen, so die regulirte Trouppen im Lande betreffen, deren Kriegs-Articul etc

Nro. I. Edict wegen derer angeworbenen Soldaten, daß sie von niemand mit Gewalt etwas fordern sollen, und wider unterm Nahmen derer Soldaten herumlauffenden Bauren-Placker 26. Martii Ao. 1612 Text
II. Edict wider den Muthwillen und Gewalt derer Gardenden, auch wie es mit den vagirenden Soldaten zu halten, und daß keinem, auch nicht gutwillig etwas gereichet werden soll 16. Decembr. 1616 Text
III. Edict wider das Herumlauffen und Plackereyen der neugeworbenen Soldaten, und was denen gardenden Soldaten gegeben werden soll 5. Maji 1620 Text
IV. Edict wider das Garden der Soldaten, und wie solche durchs Land ziehen sollen, auch wider andere Plackereyen 25. Januar. 1624 Text
V. Edict wegen der Werbung, und wider das Herumlauffen der angeworbenen Soldaten Sonntags Judica 1626 Text
VI. Edict von Krieges-Rüstung zur Defension des Landes, und daß die Soldaten keine Plackereyen begehen, auch deshalb nicht beuhrlaubet werden sollen 21. Decembr. 1626 Text
VII. Ordonnance von Verpflegung der Soldaten 8. Januar. 1635 Text
VIII. Edict wegen Verpflegung der Soldaten 1. Januar. 1638 Text
IX. Ordonnance, nach welcher die Churfürstl. Brandenburgische Soldatesque, vom 1. Maji an zu rechnen, den Sommer hindurch verpfleget, und unterhalten werden soll 28. April. 1639 Text
X. Edict wider das Auslauffen, Ausreiten, und Excesse der Soldaten 24. Maji 1641 Text
XI. Interims-Verpflegungs-Ordonnance 8. April. 1655 Text
XII. Patent wider die Insolentien, Plackereyen und Gewaltthätigkeiten der ausgeschickten Werber 29. Maji 1655 Text
XIII. Interims-Verpflegungs-Ordinantz, darnach Sr. Churfürstlichen Durchl. zu Brandenburg / etc. Völcker /, bey währendem Still-Lager, und Ausruhung in der Chur-Brandenburg unterhalten werden sollen 20. Julii 1655 Text
XIV. Edict wider die Excesse und Plackereyen der angeworbenen Soldaten 15. Januar. 1656 Text
XV. Edict, daß die Commissarii, Beambte, und Magisträte von denen Officiers und Soldaten nicht gekräncket werden sollen 12. Martii 1656 Text
XVI. Edict wegen der Werbung, derselben nicht hinderlich zu seyn 28. Martii 1656 Text
XVII. Werbungs-Patent, worinnen der 20te Mann aufgebothen wird 4. Decembr. 1656 Text
No. XVIII. Edict wider die Desordres der Soldatesque 6. Maji 1657 Text
XIX. Edict über einige Puncte, so zu Verhütung der Excesse derer Soldaten zu beobachten 24. Novembr. 1657 Text
XX. Edict, daß Officiers und Soldaten die Commissarios, Beambten, Burgemeisters etc bescheiden tractiren sollen 25. Novembr. 1657 Text
XXI. Patent wegen derer Advocaten und deren Wittwen, wie lange sie von würcklicher Einquartirung und Wachten frey seyn sollen 26. April. 1658 Text
XXII. Edict, wie die Execution geschehen soll, wenn die Regimenter oder Compagnien an unvermögende Oerter assigniret werden 26. Martii 1659 Text
XXIII. Edict, daß die Officiers und Soldaten die Unterthanen wegen der Vorspann nicht beschweren sollen 8. Julii 1659 Text
XXIV. Patent wider die Deserteurs und flüchtige Unterthanen 2. Septembr. 1659 Text
XXV. Churfürstl. Brandenburgisches Krieges-Recht, oder Articuls-Brief 1656 Text
XXVI. Edict von unterschiedenen Puncten, gute Ordre und Disciplin bey der Soldatesque zu halten 28. Decembr. 1659 Text
XXVII. Soldaten, so aus ihren Quartieren aufs Land ohne Paß lauffen, zu arrestiren 3. Maji 1661 Text
XXVIII. Daß die Officiers und Soldaten die Leute auf dem Lande mit Vorspann, Defrayrung, und andern Praestationen nicht behelligen sollen 17. Dec. 1662 Text
XXIX. Befehl, daß die Obristen bey den Regimentern kein Jus aggratiandi, sondern nur die Freyheit haben sollen, gewisser massen in genere mortis zu dispensiren 5. Jan. 1663 Text
XXX. Edict, wornach die Soldatesque sich richten soll, alle Excesse zu vermeyden, auch von unzuläßiger Werbung 6. Octobr. 1665 Text
XXXI. Interims-Ordinantz, wornach Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg etc Soldatesque zu Roß, und Fuß in Dero Landen zu verpflegen, und was dabey ferner in Acht zu nehmen 23. Decembr. 1665 Text
XXXII. March-Ordnung 7. Novembr. 1670 Text
XXXIII. Articuls-Brief vor die Artillerie-Bediente in denen Churfürstl. Brandenburgischen Vestungen 1. Jan. 1672 Text
XXXIV. Muster-Ordnung, wornach die, zu Musterung der Churfürstl. Brandenburgischen Krieges-Völcker verordnete Commissarii, sich jedesmahl unterthänigst zu achten haben 22. Martii 1672 Text
XXXV. Interims-Ordinantz, wornach Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg etc Soldatesque zu Roß und Fuß in Dero Landen zu verpflegen
Imgleichen: Zwey Churfürstliche Edicta, wornach die Soldatesque so wohl in denen Quartieren, als auf Marchen sich unterthänigst zu achten
30. Maji 1672
eod. dato 1672
Text
XXXVI. Edict von Haltung guter Disciplin in Marchiren und Quartieren 10. Septembr. 1672
20. Septembr. 1672
Text
XXXVII. Speisungs-Ordinantz, nach welcher Se. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg etc Unser gnädigster Herr ein Theil Dero Soldatesca in denen ihnen angewiesenen Quartieren mit Futter und Mahl, neben Zahlung und Nachschuß einigen Geldes interims-weise, und auf eine kurtze Frist, biß das völlige Tractament an Gelde wieder erfolgen wird, verpflegen lassen wollen 15. Febr. 1673 Text
XXXVIII. Befehl, beym March durch auswärtige Lande gute Disciplin und Ordre zu halten 10. Martii 1673 Text
XXXIX. Interims-Ordinantz, wornach Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg etc Soldatesque zu Roß und Fuß in Dero Lande zu verpflegen 6. Julii 1674 Text
XL. Verpflegungs-Ordinantz 20. Octobr. 1676 Text
No. XLI. Edict, daß die Reuter und Dragoner denen Leuten auf öffentlichen Strassen nicht die Pferde ausspannen sollen 2. Novembr. 1676 Text
XLII. Edict, wie es auf den Marchen mit der Verpflegung der Soldaten gehalten werden soll 12. Novembr. 1676 Text
XLIII. Befehl, daß die Officiers vor die Excesse ihrer untergebenen Soldaten Rede und Antwort geben sollen 30. Jan. 1677 Text
XLIV. Patent, wegen Verpflegung derer auscommandirten Soldaten, und beym Marchiren über Gebühr nichts zu fordern 8. Febr. 1677 Text
XLV. Patent, die Deserteurs anzuhalten, und ihnen keine Montirung abzukauffen 23. Jun. 1677 Text
XLVI. Erneuerte Ordinantz, nach welcher Se. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg etc Dero Militz, so wohl in Dero eigenen Landen, als in denen Ihro angewiesenen Quartieren verpflegen lassen wollen 2. Jan. 1678 Text
XLVII. Executions-Ordnung 11. Martii 1678 Text
XLVIII. Erneuertes March-Edict 13. Martii 1678 Text
XLIX. Erneuertes March Edict 22. Maji 1678 Text
L. Patent, keinen Soldaten ohne Vorzeigung seines Passes passiren zu lassen 19. Decembr. 1678 Text
LI. Erneuerte Interims-Ordinantz, nach welcher Se. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg etc Dero Militz in denen jetzigen Quartieren, als in Friedens-Zeiten verpflegen lassen wollen 10. Nov. 1679 Text
LII. Verordnung, was so wohl denen Officierern als Gemeinen von Dero Militz, an statt der Quartiere, wann sie solche nicht würcklich geniessen, an Gelde gezahlet, imgleichen, was denen Gemeinen für ein jedes Stück der Servicen, wann sie etwa das eine oder ander nicht in natura empfangen, entrichtet werden solle 30. Jan. 1681 Text
LIII. Edict, wider die Deserteurs 18. Aug. 1683 Text
LIV. Anderweit erneuert- und revidirte Interims-Ordinantz, auch Einquartirungs-Reglement, wornach Seine Churfürstliche Durchl. zu Brandenburg etc Dero Militz nunmehr wollen verpflegen lassen, auch wie sich dabey ein jeder in denen jetzigen Quartieren verhalten soll 1. Jan. 1684 Text
LV. Edict, daß die Obristen ihren Rang nach der Ancienneté des Antritts ihrer Chargen haben sollen 3. Febr. 1684 Text
LVI. March-Patent 20. Jun. 1684 Text
LVII. Circular-Ordre an alle Regimenter, daß die Soldaten nicht zwischen denen Piquen übel tractiret werden sollen 29. Jan. 1688 Text
LVIII. Edict wider das Weglauffen der Soldaten 9. Octobr. 1688 Text
LIX. Edict wegen Pardonnirung derer Deserteurs, auch dererjenigen, derer Nahmen schon am Galgen geschlagen 1. Nov. 1688 Text
LX. Patent wegen der Disciplin, so bey der Armée in denen Nieder-Landen zu beobachten, in specie, wegen des Fouragirens 6. Aug. 1690
16. Aug. 1690
Text
LXI. Patent wegen Verordnung bey der Armée wider die Excesse bey dem Fouragiren 3. Sept. 1690
24. Aug. 1690
Text
LXII. Patent wider die Excesse bey den Werbungen 20. Jan. 1691 Text
LXIII. Edict wegen der Deserteurs 2. April, 1691 Text
LXIV. Instruction, wornach die Kriegs- und Steuer-Commissarien bey Führung der Trouppen, auf denen vorfallenden Marchen sich gehorsamst zu achten 12. Maji 1692 Text
LXV. Patent, denen, so Victualien der Armée zu führen, beförderlich, und nicht hinderlich zu seyn 27. Julii 1692
6. Aug. 1692
Text
LXVI. Edict, an denen Deserteurs, und denen, so sie aufsuchen, sich nicht zu vergreiffen 10. Jan. 1693 Text
LXVII. Erneuerte Executions-Ordnung 14. Jan. 1693 Text
No. LXVIII. Patent, keinen geworbenen Soldaten ohne Pass passiren zu lassen 4. Martii 1693
14. Martii 1693
Text
LXIX. Churfürstliche Resolution, betreffend die Exemtion derer Bedienten von Bürger-Wachten, und dem Servis, wie weit solcher statt haben soll 20. Junii 1693 Text
LXX. Interims-Reglement und Verfassung, wie es mit Recrutirung derer Regimenter, so wohl zu Pferde, als zu Fuß gehalten werden soll 24. Nov. 1693 Text
LXXI. Edict wegen der Deserteurs 18. Febr. 1694 Text
LXXII. Notata, was bey Einrichtung der Liquidationen, über die in der March-Instruction, vom 12. Maji, 1692. enthaltene Puncte annoch zu attendiren 13. Octobr. 1698 Text
LXXIII. Erneuerte und revidirte Interims-Ordinantz, auch Einquartierungs-Reglement 1. Jan. 1699 Text
LXXIV. Verordnung, daß denen Soldaten kein Karten-Spiel verstattet, oder der Wirth bestraffet werden soll 20. Febr. 1699 Text
LXXV. Ordre an die Generalität, daß die Officiers ihre Creditores befriedigen, oder ihnen die schuldige Posten vom Tractament abgezogen werden sollen, samt Beylage sub A. 30. Maji 1699 Text
LXXVI. Edict, wegen der Deserteurs und ohne Paß reisenden Soldaten 12. Aug. 1699 Text
LXXVII. Churfürstliche Resolution, wegen derer Wachten und Einquartierung in denen Residentz-Städten, und wegen Freyheit der Eximirten 14. Decembr. 1700 Text
LXXVIII. Edict wider das Verheyrathen derer Soldaten, ohne Consens ihres Capitains 18. Jun. 1701 Text
LXXIX. Edict wegen der Deserteurs, und was bey dem Erkänntniß über deren Bestraffung zu beobachten 26. Aug. 1701 Text
LXXX. General-Pardon der Deserteurs 12. Febr. 1702 Text
LXXXI. Geschärfftes Edict wider die Deserteurs, und diejenigen, so sie verheelen, durchbringen etc 8. Junii 1702 Text
LXXXII. General-Pardon vor die Deserteurs 18. Jan. 1703 Text
LXXXIII. Edict, keinen Enrollirten wider Willen zu werben 16. Jan. 1704 Text
LXXXIV. Edict wegen Werbung gewisser Mannschafft, so von den Unterthanen und Handwerckern aufzubringen 11. Martii 1704 Text
LXXXV. Edict, die Soldaten durch gute Disciplin zur Gottesfurcht anzuhalten, daß sie auch Beth-Stunden und Predigten besuchen sollen 7. Julii 1704 Text
LXXXVI. Edict wider die Deserteurs, mit angehängten Pardon 29. Julii 1704 Text
LXXXVII. Wiederhohltes Edict, keinen Enrollirten zu werben 10. Aug. 1704 Text
LXXXVIII. Renovirtes Edict, daß kein Unter-Officier noch gemeiner Soldat ohne eines Capitains Willen sich ehelich versprechen soll, wie es zu bestraffen, und daß die Ehe-Sachen nicht von denen Regimentern zu decidiren 17. Junii 1705 Text
LXXXIX. Patent, wie von denen Städten und dem platten Lande die angeworbene Mannschafft aufzubringen 26. Novembr. 1705 Text
XC. Instruction, wornach die Königliche Preußische Land-Räthe, Creyß-Krieges- und Steuer-Commissarien bey Führung der Königlichen Trouppen auf denen vorfallenden Marchen sich gehorsamst zu achten 24. Jan. 1706 Text
XCI. General-Pardon der Deserteurs und ausgetretenen Unterthanen 1. Martii 1706 Text
XCII. Feuer-Ordnung, welche Se. Königliche Majestät in Preussen in vorkommenden Fällen von der Milice observiret wissen wollen 20. Septembr. 1707 Text
No. XCIII. Instructions-Puncte vor die Königl. Preußische Infanterie, wornach dieselbe sich bey der vorseyenden Werbung, allerunterthänigst zu achten hat, als auch wie die Königliche Regierungen, Commissariate, Ober-Steuer-Directoria, Land-Räthe, Commissarien, Beambte und Magisträte sich allerunterthänigst dabey zu verhalten haben 10. Septembr. 1708 Text
XCIV. Erneuertes Matrimonial-Edict, und daß es auch auf die Ober-Officiers biß auf die Capitains verbündlich seyn soll 21. April. 1709 Text
XCV. Mandat, daß kein Soldat vor Geld erlassen, noch an andere Regimenter verkaufft werden soll 15. Febr. 1710 Text
XCVI. Militair-Consistorial-Reglement, sambt unterschiedenen Beylagen 29. April. 1711 Text
XCVII. Geschärfftes Edict wider die starck einreissende Desertion, daß wider die Deserteurs binnen 24. Stunden der Process gemacht, und statt der Todes-Straffe des Stranges, sie zu Schelmen declariret, die Nase und 1. Ohr ihnen abgeschnitten, und in einer Vestung an die Karre geschmiedet, auch nie pardonniret, diejenigen aber, so zum Feinde übergelauffen, so fort gehäncket werden sollen, sambt angehängeten Pardon von 2. Monathen 15. Maji 1711 Text
XCVIII. Puncta, was Se. Königl. Majestät in Preussen etc Unser allergnädigster Herr, so wohl von Seiten des Landes, als auch von Seiten der Milice bey bevorstehender Liefferung derer Recruten vor die im Felde stehende Infanterie, allerunterthänigst beobachtet wissen wollen 14. Octobr. 1711 Text
XCIX. Prorogation des am 15ten Maji 1711. publicirten General-Pardons derer Deserteurs, ausgenommen diejenigen, so nach demselben desertiret 26. Octobr. 1711 Text
C. Edict, wegen derer vom Lande aufzubringenden Recruten, daß die Städte nicht denen Edelleuten, Beambten und Bauren, noch diese jenen, noch ein Dorff dem andern, Eingriff thun, und ihre Leute wegnehmen sollen 7. Decembr. 1711 Text
CI. Instruction vor alle und jede Krieges- und Steuer-Commissarien 6. Maji 1712 Text
CII. Declaration des wider die Deserteurs unterm 15. Maji 1711. publicirten Edicts, daß nunmehro der Strang ohne Unterschied die ordinaire Straffe eines boßhafftigen Deserteurs seyn soll 7. Octobr. 1712 Text
CIII. Circular-Ordre wegen Declaration des unterm 15. Maji 1711. wegen Nasen- und Ohren Abschneidens publicirten Edicts, und was für Entschuldigungen die Deserteurs von der ordinairen Straffe befreyen, auch was Einsendung derer Acten zu beobachten 7. Octobr. 1712 Text
CIV. Verordnung, wie es künfftig bey Veränderung derer Quartiere zu halten, daß wegen derer Quartiere und Servis-Gelder weder die Trouppen noch die bequartierte Creyser graviret werden 21. Novembr. 1712 Text
CV. Königl. Preußisches March-Reglement 17. Mart. 1713
sambt einer Declaration über den 5. 6. und 7. Punct
8. Maji 1713 Text
CVI. Formular von einer March-Route und Liquidation, wie dieselbe von denen Commissarien eingerichtet werden müssen, sambt einigen Puncten, so dabey zu beobachten 17. Mart. 1713 Text
CVII. General-Pardon vor die Deserteurs, und wie denenselben auf ihrer Rückkehrung fortzuhelffen 5. Maji 1713 Text
CVIII. Verpflegungs-Ordonnance, auch Einquartierungs-Reglement, wornach die Cavallerie und Dragoner vom 1. Junii 1713. in der Chur-Marck Brandenburg, und übrigen Königlichen Provintzien tractiret und gehalten werden sollen 18. Maji 1713 Text
No. CIX. Verpflegungs-Ordonnance, auch Einquartierungs-Reglement, wornach die Infanterie vom 1. Junii 1713. an verpfleget, und was sonst in denen Quartieren beobachtet werden soll 18. Maji 1713 Text
CX. Patent wegen der Werbung, und wie solche geschehen soll 22. Junii 1713 Text
CXI. Mandat, daß nicht mehr Wagen und Krieges-Fuhren gegeben werden sollen, als im March-Reglement gesetzet ist 27. Jun. 1713 Text
CXII. Mondirungs-Reglement 30. Jun. 1713 Text
CXIII. Verordnung, was für Relationes und Rapports der Regimenter an Se. Königl. Majestät allerhöchste Person zu addressiren, und wie? 8. Julii 1713 Text
CXIV. Krieges-Articul 12. Julii 1713 Text
CXV. Edict wider die Desertion derer Soldaten, und von unterschiedenen Puncten, welche zu deren Verhütung zu beobachten 12. Julii 1713 Text
CXVI. Declaration wegen Einquartierung derer beweibten Soldaten, und daß höchstens nur der dritte Theil einer Compagnie passiren soll 24. Julii 1713 Text
CXVII. Verordnung, daß in denen Rapports an Se. Königl. Majestät oben über dem Anfang der Innhalt kürtzlich gesetzet werden soll 24. Julii 1713 Text
CXVIII. Declaration der Verpflegungs-Ordonnance wegen derer Staabs-Capitaines und Second-Lieutenants Quartier-Geld 26. Septembr. 1713 Text
CXIX. Verpflegungs-Ordonnantz derer Reuter, so auf Postirung stehen 26. Sept. 1713 Text
CXX. Edict, daß Unterthanen und junge Mannschafft aus Furcht der Werbung nicht aus dem Lande gehen sollen 17. Octobr. 1713 Text
CXXI. Verordnung, daß die Kirchen- und Schul-Bediente von Einquartierungen, Wachten und Servicen eximiret seyn sollen 17. Octobr. 1713 Text
CXXII. Verordnung, wegen Verpflegung derer Militair-Gefangenen auf Vestungen 29. Octobr. 1713 Text
CXXIII. Verordnung, daß die Officierer und Soldaten in denen Geheegen nicht schiessen noch jagen sollen 4. Nov. 1713 Text
CXXIV. Verordnung, daß die Soldaten nur einen Cameraden und ein Weib, übrigens aber mehr Gevattern bitten mögen 11. Nov. 1713 Text
CXXV. Declaration über den 7.§. des An. 1713. publicirten March-Reglements, daß nemlich die Unter-Officierer und gemeine, so wohl zu Pferde als zu Fuß auf den Marchen in den Königl. Landen die blosse Hausmanns-Kost, ohne Geträncke frey zu geniessen haben sollen 29. Decembr. 1713 Text
CXXVI. Instruction, was so wohl von Seiten der Königl. Preußischen Provincial-Commissariaten bey Revidirung der March-Liquidationen, als auch von einem jeden March-Commissario en particulier beobachtet werden muß 2. Jan. 1714 Text
CXXVII. Edict, wegen Aufhebung gewaltsamer Werbung, und was darunter zu verstehen sey, auch wegen derer ausgetretenen Enrollirten und Unterthanen, deren Pardon, und im Fall Aussenbleibens Bestraffung mit Confiscation des Vermögens 9. Maji 1714 Text
CXXVIII. General Ordre, an alle hohe und niedrige Officiers, wider die Ordonnnantz keine mehrere Fuhren ohne Special-Pass zu fordern 16. Maji 1714 Text
CXXIX. Circular-Ordre an die Regimenter, daß keine Executiones hinführo ohne Sr. Königl. Majestät Special-allergnädigsten Befehl im Lande vorgenommen werden sollen, ausser im Fall, wann die Contribuenten nicht richtig einhalten 16. Jun. 1714 Text
CXXX. Wiederholete Verordnung, daß wider die Ordonnantz nicht excediret, und deßhalb von denen Land-Räthen visitiret werden solle 15. Septembr. 1714 Text
CXXXI. Ordre, daß die Regimenter wegen derer Mondirungs-Stücken mit ihren Entrepreneurs einen Contract schliessen, und einsenden sollen 15. Sept. 1714 Text
No. CXXXII. Patent, daß in Wechsel-Sachen Officiers und Soldaten zuerst bey dem Commandeur zu verklagen 23. Octobr. 1714 Text
CXXXIII. Edict wider die Deserteurs, und daß vor jeden 10. Rthlr. gegeben werden sollen 29. Decembr. 1714 Text
CXXXIV. Verordnung, daß denen Soldaten nach 8. Uhr kein Bier in hiesigen Residentzien mehr gegeben werden soll 5. Jan. 1715 Text
CXXXV. Notification wegen des Feld-Post-Ambts, und wie es damit zu halten 22. April 1715 Text
CXXXVI. Ordre, daß die Defensiones der Soldaten von einem Auditeur zu führen 17. Maji 1715 Text
CXXXVII. Declaratio des §. 16. der An. 1713. vor die Cavallerie publicirten Verpflegungs-Ordonnantz 5. Aug. 1715 Text
CXXXVIII. Patent, daß von denen commandirenden Officiers auf Requisition wieder diejenigen, so Edicta übertreten, mit Mannschafft und Execution assistiret werden soll, in specie, wider Abgedanckte Soldaten, welche Aufkäufferey und Betteley treiben 25. Decembr. 1716 Text
CXXXIX. Circulair-Ordre, wegen der Declaration des Matrimonial-Edicts vom 21. April 1709. daß kein subalternen Officier ohne Consens sich verloben soll 21. Julii 1717 Text
CXL. Circulair-Ordre an sämmtliche Regimenter, worinnen ihnen von dem wegen der Woll-Arbeiter, so aus fremden in Sr. Königl. Majestät Landen sich setzen, Freyheit von der Werbung, gedruckten Patent, einige Exemplaria zugeschicket werden, mit ernstlichen Befehl, darüber zu halten 15. Octobr. 1717 Text
CXLI. Extract, des in vorstehender Ordre allegirten Edicts, so unterm 27. Septembr. 1717. publiciret, und im Vten Theil zu finden, so weit es obige Ordre betrifft 27. Septembr. 1717 Text
CXLII. Verordnung, wegen derer zu Verpflegung der in die Städte einquartirten Reuter zur Creyß-Casse zu zahlenden Gelder, und was dabey zu beobachten 1. Novembr. 1717 Text
CXLIII. Edict, wegen der Ordonnantz- und Wirths-Häuser in den Chur-Märckischen Städten 4. Decembr. 1717 Text
CXLIV. Ordre, an den würcklichen Geheimen Etats-Rath von Plotho, daß allen Gerichten im Lande befohlen werden solle, denen Militair-Personen an Unter-Officierern und Gemeinen das ihrige nicht abfolgen zu lassen, biß sie ein Attestat vom commandirenden Officier des Regiments, daß die Verabfolgung ohne Bedencken geschehen könne, oder auch ihren Abschied produciren 7. Febr. 1718 Text
CXLV. Verordnung, daß bey 100. Ducaten Straffe sich keiner im Schreiben mehr des Worts Militz bedienen soll 14. Febr. 1718 Text
CXLVI. Rescript, an die Landes-Regierungen von eben derselben Materie 14. Febr. 1718 Text
CXLVII. Renovatio Edicti vom 17. Octobr. 1713. it. 9. Maji 1714. wegen derer aus Furcht der Werbung, und in fremde Dienste ausgetretenen Unterthanen, und von deren geschärfften Bestraffung, wenn sie nicht in zwey Monathen wiederkommen 19. Febr. 1718 Text
CXLVIII. Declaration, der Criminal-Ordnung, daß in Inquisitions-Processen gegen Soldaten kein Defensor nothwendig erfordert, und darzu allenfalls ein Auditeur von einem andern Regiment, nicht aber ein Advocat genommen werden soll 12. Mart. 1718 Text
CXLIX. Notification, daß das Wort Militair nicht mehr gesetzet werden soll 8. April 1718 Text
CL. Declaration, des jüngsthin unterm 19. Febr. dieses Jahres wegen der aus Furcht vor der Werbung ausgetretenen Landes-Kinder publicirten Edicts 23. April 1718 Text
CLI. Patent und Declaration, daß die Bürger und Wirthe in denen Städten nicht schuldig seyn sollen, weder der Infanterie noch Cavallerie das sogenannte Sauer und Süß oder Saltz, Pfeffer und Eßig ohnentgeltlich zu reichen 21. Octobr. 1718 Text
CLII. Verordnung, wegen derer Hart- und Rauch-Futter-Gelder für die Cavallerie 2. Febr. 1719 Text
CLIII. Patent, wie es mit Reichung des Holtzes und Lichtes vor die Wachten in denen Garnisons vors künfftige gehalten werden soll 27. Febr. 1719 Text
CLIV. Rescript nebst Schemate einer zu verfertigenden Specification von dem Quartier-Stand derer Städte 1. April 1719 Text
No. CLV. General-Ordre an alle Commandeurs und Chefs derer Regimenter und Garnisonen, daß alle Excesse und Extorsiones gegen die Ordonnantz und Königl. Reglements abgeschaffet, die Officierer sich nicht in Policey-Sachen meliren, weniger die Magisträte übel tractiren, sondern überall gute Ordre halten sollen 23. April 1719 Text
CLVI. Circular-Ordre, worinnen denen Commissarien in der Chur-Marck vorstehendes Patent wegen guter Ordre und Observirung der Ordonnantz bey denen Garnisonen zugefertiget wird 23. April 1719 Text
CLVII. Rescript, daß dem Soldaten Pannewitzischen Regiments Quaat permittiret wird, sich anderweit zu verheyrathen, weil seine Frau von ihm, und in ein Catholisch Kloster gegangen 6. Maji 1719 Text
CLVIII. Ordre an alle Regimenter, daß die Officiers, welche mit denen Posten reisen, das, was über 50. Pfund sie an Bagage mit sich führen, nach der Taxe ohneweigerlich bezahlen sollen 16. Julii 1719 Text
CLIX. Ordre an die Regimenter, darinn das Schiessen und Hetzen des Wildpretts mit den Hunden verbothen wird 6. Novembr. 1719 Text
CLX. Circular-Ordre an alle Regimenter Infanterie, Cavallerie und Dragoner, wegen derer zu bestellenden Feld-Prediger, was dabey, und bey ihrer Examination, Vocation, auch sonst observiret werden soll 22. Jan. 1720 Text
CLXI. Verordnung, daß die Soldaten in Gerichtlichen Sachen Stempel-Papier gebrauchen sollen 21. Febr. 1720 Text
CLXII. Edict, die der Werbung wegen ausgetretene Landes-Kinder und Unterthanen betreffend 3. Mart. 1720 Text
CLXIII. Ordre an alle Regimenter, wegen des von denen Hautboisten und Soldaten, so Instrumenta spielen, vor jedesmahlige Aufwartung bey Civil-Bedienten und Büger-Leuten zu erlegenden Nahrungs-Geldes 27. Mart. 1720 Text
CLXIV. Ordre an das Feld-Consistorium, denen Garnisons- und Feld-Predigern anzubefehlen, keinen Soldaten ohne dreymahlige Proclamation ausserm Nothfall, und auf Special-Ordre des Commandeurs zu trauen, und daß Garnison-Prediger nach der Kirchen-Ordnung sich richten sollen 30. Mart. 1720 Text
CLXV. Ordre an alle Regimenter, daß bey Beuhrlaubung der Soldaten, ins besondere ausserhalb Landes, kein ander Paß, als welchen der Commandeur des Regiments oder Garnison, wenigstens aber der Capitain der Compagnie unterschrieben, gelten soll 29. Maji 1720 Text
CLXVI. Ordre an alle Regimenter, daß alles was von Officieren und Soldaten zur Stadt gebracht wird, richtig angegeben, visitiret, und denen Accise-Bedienten nicht übel begegnet werden soll 16. Sept. 1720 Text
CLXVII. Ordre an alle Regimenter zu Pferde und zu Fuß, nicht zu gestatten, daß ein Soldat von jemand anders, als von dem Regiments-Prediger proclamiret, copuliret und deren Kinder getauffet werden 12. Decembr. 1720 Text
CLXVIII. Declaratio der Verordnung vom 12. Dec. 1720. denen Feld-Predigern keinen Eingriff in ihr Ambt zu thun 10. Jan. 1721 Text
CLXIX. Ordre an alle Regimenter, daß keine als von Sr. Königl. Maj. höchst eigenhändig unterschriebenen Pässe auf Frey-Fuhren ertheilet werden sollen 1. Febr. 1721 Text
CLXX. Edict, daß alle Woll-Arbeiter und Fabricanten von der Werbung frey seyn sollen 8. Febr. 1721 Text
CLXXI. General-Pardon vor die Deserteurs, und daß sie von neuen Hand-Geld bekommen sollen 12. Febr. 1721 Text
CLXXII. Patent, daß die ausrangirte Soldaten nicht ausser Landes gehen, sondern an die Commissariate, Cammer- und Land-Räthe adressiret werden sollen, damit sie entweder in den Städten oder auf dem Lande untergebracht werden mögen 14. Febr. 1721 Text
CLXXIII. Edict, vermöge dessen in Sr. Königl. Majest. sämmtlichen Landen die Werbungen von nun an cessiren sollen 26. Febr. 1721 Text
CLXXIV. Verpflegungs-Ordonnantz- und Einquartirungs-Reglement vor die sämmtliche Regimenter Cavallerie und Dragoner 1. Mart. 1721 Text
CLXXV. Patent, wodurch die jüngsthin ergangene Edicta wegen Einstellung der Werbungen, das denen Deserteurs ertheilten General-Pardons, und des freyen Eintritts und Schutzes vor die ausgetretene aus dem Lande, so vorhin zur Fahne geschworen, noch Mundirung getragen, declariret werden 22. Mart. 1721 Text
No. CLXXVI. Edict, worinnen der Terminus des Pardons, vor die freywillig zurück kommende Deserteurs biß zu Ende Octobris lauffenden Jahres prorogiret wird 15. Julii 1721 Text
CLXXVII. Rescriptum an den Commendanten zu Berlin, wegen Personal-Arrêtirung in Schuld-Sachen, wenn solche geschehen kan, oder die Sachen ad Fora ordinaria zu verweisen 19. Septembr. 1721 Text
CLXXVIII. Patent, vermöge dessen allen inn- und Ausländischen Zimmer-Leuten, so wohl Meistern als Gesellen bekannt gemachet wird, daß alle diejenige, so sich zum Bau nach Preussen begeben wollen, von der Werbung frey seyn sollen 26. Octobr. 1721 Text
CLXXIX. Renovatio des Patents vom 27. Febr. 1719. nach welchem das Holtz und Licht vor die Wachten in allen Garnisons reguliret, und ein genauer Uberschlag davon eingesandt werden soll 31. Octobr. 1721 Text
CLXXX. Circular-Ordre an alle Regimenter, wie diejenige Officiers, so wissentlich andere wollene Waaren, als die in Sr. Königl. Majest. Landen fabriciret seyn, ihnen von neuen anschaffen würden, bestraffet werden sollen 27. Novembr. 1721 Text
CLXXXI. Edict, wie beym Kriegs-Recht in Desertions-Sachen zu verfahren 1. Januarii 1722 Text
CLXXXII. Notification an alle Regimenter, was Se. Königl. Majest. an die Chur-Märckische Steuer-Räthe wegen Versteuerung alles dessen, so die Officiers in denen Thoren zur Consumtion herein bringen, auch des Wildes, so sie schiessen, oder geschencket bekommen, und daß sie die Einnehmer und Thor-Schreiber nicht übel tractiren sollen 17. Jan. 1722 Text
CLXXXIII. March-Reglement, sammt Formular von einer March-Route und Liquidation 2. Mart. 1722 Text
CLXXXIV. Erneuertes und geschärfftes Edict, wie es mit denen ohne Paß in Städten und Dörffern sich anfindenden Unter-Officierern und Soldaten, gehalten werden solle 2. August. 1722 Text
CLXXXV. Declaration der Ordonnantz von der Infanterie, daß die zur Execution commandirte Unter-Officierer täglich nicht mehr, als die von der Cavallerie, nehmlich 3. Gr. haben sollen 20. Novembr. 1722 Text
CLXXXVI. Ordre an alle Regimenter wegen Arrêtirung und Bestraffung derer Soldaten und enrollirten Unterthanen oder deren Söhne, so bey der Beuhrlaubung Excesse in denen Diensten oder sonst begehen 20. Decembr. 1722 Text
CLXXXVII. Ordre an alle Regimenter, daß denen vorigen Ordres und Edicten zu Folge, die Uber-Fracht so wohl als die Fracht vor erwachsene Laquayen u. Jungens auf denen Posten bezahlet werden sollen 24. Decembr. 1722 Text
CLXXXVIII. Wiederhohltes und geschärfftes Edict, wegen Anhaltung der Deserteurs 29. Jan. 1723 Text
CLXXXIX. Ordre an das Regiment, daß niemand von den Officierern bey Straffe der Cassation Brenn-Holtz aus den Königl. oder Stadt-Heyden abhauen und wegfahren lassen soll 1. Febr. 1723 Text
CXC. Ordre an alle Regimenter, daß die Soldaten-Weiber keinen Cattun tragen sollen 31. Mart. 1723 Text
CXCI. Ordre an das Regiment, daß selbiges der Chur-Märckischen Krieges- und Domainen-Cammer zu den nöthigen Executionen Leute abfolgen lassen soll 31. Mart. 1723 Text
CXCII. Edict, wegen des bey jedem Regiment anzufertigenden Regiments-Siegels, womit die Uhrlaubs- und Commando-Pässe, Abschiede und Lauff-Zettul, zu so viel mehrer Verhüthung der Desertion zu bedrucken 4. Julii 1723 Text
CXCIII. Reglement, wie es in den Städten und Dörffern nach Anleitung des wiederhohleten und geschärfften Desertions-Edicts vom 29. Jan. 1723. wegen Verfolgung der Deserteurs, künfftig soll gehalten werden 3. Januarii 1724 Text
CXCIV. Ordre an die Regimenter, daß von Officierern oder Soldaten keine Supplicata ohne Stempel-Papier und ohne Unterschrifft des Concipienten, allenfalls vom Auditeur, oder Regiments-Quartier-Meister angenommen werden sollen 8. Martii 1724 Text
No. CXCV. Ordre an die Regimenter, daß die Gewaltsame Aufhebung und Enrollirung angesessener Leute, und unerwachsener Lehr-Jungens abgestellet seyn solle 17. April 1724 Text
CXCVI. Rescript an den General-Feld-Marschall, Grafen von Dohnau, wie es ratione Jurisdictionis wegen der Artillerie-Bedienten gehalten werden soll 15. August. 1724 Text
CXCVII. Notificatorium an den Obristen von Linger, wegen vorstehenden in puncto der Jurisdiction über die Artillerie-Bediente ergangenen Rescripts 15. August. 1724 Text
CXCVIII. Krieges-Articul vor die Unter-Officierer und gemeine Soldaten, so wohl von der Infanterie, als auch Cavallerie, Dragoner, und Artillerie 31. August. 1724 Text
CXCIX. Instruction, wornach Se. Königl. Majest. in Preussen, unser allergnädigster König und Herr, wollen, daß bey Annehmung derer Regiments-Feldscheerer verfahren werden, und worinn derselben Function und das Detail ihrer Verrichtungen bestehen soll 30. Januarii 1725 Text
CC. Ordre an alle Regimenter, daß kein Soldat seine Profession als Meister, sondern nur als Geselle treiben, und des eigenen Schlachtens und Verkauffens sich enthalten soll 10. Martii 1725 Text
CCI. Ordre, worinn denen Officiers alles unbefugte Jagen verbothen wird 17. Martii 1725 Text
CCII. Ordre an alle Regimenter, daß kein Soldat als Meister seine Profession treiben, sondern als Geselle bey denen ordentlichen Meisters solche fortsetzen solle, es sey dann, daß er Hauß und Hof habe, auf welchen Fall er als Meister seine Handthierung treiben kan 28. Junii 1725 Text
CCIII. Patent wegen Evitirung der Schulden bey denen Capitains und Subalternen-Officiers und gemeinen Soldaten 6. April 1726 Text
CCIV. Instruction über einige Puncta des von Sr. Königl. Majest. in Preussen unterm 1. Martii 1726. emanirten allergnädigsten Reglements vor die Infanterie, wornach das General-Auditoriat- und Krieges-Gericht, auch Ober- und Regiments-Auditeurs sich zu achten haben 22. April 1726 Text
CCV. Declaration des geschärfften Edicts von 1723. gegen die Durchhelffung der Deserteurs, daß auch diejenige, so von eines, oder des andern Soldaten Desertion nur einige Nachricht und Wissenschafft haben, es aber nicht so fort anzeigen, ebenmäßig an Leib und Leben gestrafft werden sollen 5. August. 1726 Text
CCVI. Verordnung, daß denen Regiments-Feldscheerern erlaubet sey, innerlich und äusserlich zu curiren 24. Decembr. 1726 Text
CCVII. Puncta, so bey dem Justitz-Wesen des hiesigen Gouvernements künfftig zu beobachten 17. Februarii 1727 Text
CCVIII. Edict, daß die Bürger zu Nachsetzung der Deserteurs keine Pferde auf den Ställen halten dürffen, sondern die Officierer die Pferde für Geld miethen, es aber übrigens mit Nachsetzung der Deserteurs nach den publicirten Edicten gehalten werden soll 16. August. 1727 Text
CCIX. Patent, daß die Soldaten kein Handwerck treiben sollen, wann sie kein eigen Bürgerlich Hauß haben, doch, daß sie bey Meistern als Gesellen arbeiten mögen 17. Decembr. 1727 Text
CCX. Edict, daß bey vorfallenden Desertionen den Officierern durch die Wagen-Meister die nöthigen Pferde gegen Bezahlung von den Bürgern verschaffet, und abgefolget werden sollen 19. Decembr. 1727 Text
CCXI. Resolutio vor das Krieges-Hof- und Criminal-Gericht, daß ein Capitain auf seine Land-Güter und Häuser etc ohne des Commandeurs Consens Gelder aufnehmen könne 31. Decembr. 1728 Text
CCXII. Circulair-Ordre, daß den Recruten ohne Producirung eines Königlichen Passes kein Vorspann gegeben, wann aber der commandirende Officierer ein Pfand lässet, solcher verabfolget werden soll 21. April 1729 Text
CCXIII. Allgemeines Edict, daß unter Militair- und Civil-Personen in allen Klage-Sachen, die beyderseits ordentliche Instantien genau beobachtet, und darinn, wie auch bey Judiciis Mixtis vorgeschriebener massen punctuel verfahren, von niemand einige eigenmächtige Execution vorgenommen, und der Mißbrauch der Commissionen abgestellet werden soll 1. Novembr. 1729 Text
No. CCXIV. Reglement, wie es in den Städten, wo ordentliche Commendanten sind, wegen der, die Accise defraudirenden Unter-Officiers und Soldaten gehalten werden soll 28. Novembr. 1729 Text
CCXV. Patent, daß alle und jede, welchen Unter-Officiers oder gemeine Soldaten ausser ihren Garnisonen begegnen, nach dererselben Pässen fragen, sich auch solche unnachbleiblich vorzeigen lassen sollen 15. Sept. 1730 Text
CCXVI. Reglement, wie es wegen der Jurisdiction über die Garnisons-Regimenter gehalten werden soll 6. Januar. 1731 Text
CCXVII. Ordre an die Krieges- und Geheimbde Cantzeley, wie es mit Ausfertigung derer, denen Officiers und Soldaten zu ertheilenden Concessionum veniae aetatis, auch Curatoriorum und Tutoriorum zu halten 24. Septembr. 1731 Text
CCXVIII. Ordre an den General-Major von Mosel, daß die Feld-Prediger keine Soldaten ohne vorherige 3. mahlige Proclamation, und darauf ertheilte Bescheinigung der Prediger oder der Obrigkeit des Orts, worunter sie wohnen, copuliren sollen 18. Decembr. 1731 Text
CCXIX. Ordre an den General-Major von Schliewitz, daß in delictis communibus so wohl, als militaribus beym Regiment gesprochen werden soll 3. Januar. 1732 Text
CCXX. Verordnung, wie es mit denen von Cattun gemachten Kleidern, so derer Recruten Weiber und Kinder ins Land mit bringen, zu halten 29. Junii 1732 Text
CCXXI. Circular-Ordre an alle Regimenter, daß die enrollirte junge Bursche, welche Handwercker lernen, die Geburths- und Lehr-Briefe lösen müssen 19. Novembr. 1734 Text
CCXXII. Verordnung, daß die Unter-Officiers und gemeine Soldaten wegen derer ihnen zugefallenen Erbschafften von dem Abschoß, oder Abzugs-Geldern frey seyn sollen 22. Augusti 1735 Text
CCXXIII. Declaration vorstehender Verordnung wegen der Soldaten Befreyung vom Abschoß 30. Novembr. 1735 Text
CCXXIV. Rescript an die Krieges- und Domainen-Cammern, wegen derer Enrollirten Trau-Scheine, und welche gäntzlich zu dimittiren, sambt der deshalb an alle Regimenter ergangenen Ordre, sambt Beylage 28. Februar. 1736 Text
CCXXV. Communicatio derer vorstehender wegen derer Enrollirten Trau-Scheine etc an sämtliche Regimenter und Krieges- und Domainen-Cammern ergangenen Ordres, an das General-Auditoriat 9. April. 1736 Text

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