Corpus Constitutionum Marchicarum, Oder Königl. Preußis. und Churfürstl. Brandenburgische in der Chur- und Marck Brandenburg, auch incorporirten Landen publicirte und ergangene Ordnungen, Edicta, Mandata, Rescripta [et]c. : Von Zeiten Friedrichs I. Churfürstens zu Brandenburg, [et]c. biß ietzo unter der Regierung Friderich Wilhelms, Königs in Preußen [et]c. ad annum 1736. inclusivè / ... colligiret und ans Licht gegeben von Christian Otto Mylius. - Berlin und Halle, Zu finden im Buchladen des Waysenhauses, [1737]-1755. - 2° (CCM)
Das Gesamtwerk besteht aus 6 Teilen, fortgeführt in 4 Continuationen, ergänzt durch 1 Supplement. Die 6 Teile weisen eine sachliche Aufteilung aus:
Druck und Herausgabe erfolgte in sechs verschiedenen Verlagen, um so ein gleichzeitiges Erscheinen zu ermöglichen. Mylius dazu: "So wird der Leser excusiren, wenn hier und da ein Error typographicus mit eingeschlichen seyn solte..." (CCM, Theil 1, Vorbericht, 4. S.).
Innerhalb der großen sechs Fachgebiete sind die einzelnen Edikte in sachlich spezifizierte Abteilungen (ab Band 4 auch in Kapitel) eingeteilt und mit römischen Ziffern versehen. Der Herausgeber hat hier der sachlichen Einteilung den Vorzug gegeben, obwohl er die Schwierigkeiten der Klassifizierung und des Wiederfindens selbst anerkennt. In den Continuationen sind die Edikte chronologisch geordnet, wobei in den Inhaltsverzeichnissen die sachliche Zuordnung zu den Teilen 1 bis 6 erfolgt. Seiten- bzw. Spaltenangaben fehlen in allen Inhaltsverzeichnissen, nur in den jeweiligen Sachregistern werden Verweise auf konkrete Spalten gegeben.
Dazu gibt es ein:
Repertorium corporis constitutionum Marchicarum, 1. chronologicum. 2. reale oder Zweyfaches Register über die Königl. Preuß. und Churfürstl.
Brandenburgischen in der Chur- und Marck-Brandenburg auch incorporirten Landen, in Geistlichen, Justiz-, Lehn-, Militair-,
Zoll-, Jagdt-, Müntz-, Saltz-, Post-, Steuer-, Accis, Policey-, Commercien-, Manufactur-, Handwercks-, Städte und Dörfer auch
andern unterschiedenen Sachen ergangenen und publicirten Ordnungen, Edicten etc.von 1298 bis 1750 incl., welche in sechs Theilen u. vier Continuationen anno 1737, 1738, 1740, 1744, 1748 und 1751
von Christian Otto Mylius in Druck gegeben worden, in Ordnung gebracht, 1. nach der Zeit, 2. nach alphab. Ordnung. - Berlin ; Halle, 1737/51(1755)
Das chronologische Register macht Angaben zu Teil bzw. Continuation, Abteilung, Nummer eines Ediktes, Spaltenangaben fehlen jedoch auch hier bis zum Jahr 1736. Im Sachregister hingegen findet man Angaben zu Teil bzw. Continuation, Abteilung und Spaltenzahl.
Erstmals ist mit der Myliusschen Sammlung eine über mehrere Jahrhunderte gehende Zusammenstellung preußischer Gesetze entstanden, die einen guten Überblick über die politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und juristische Situation der Zeit gibt. Sie bietet als Quellensammlung konkreter Sachverhalte exakte Hinweise zum täglichen Leben der verschiedenen Gesellschaftsschichten. Der Aufbau einer modernen kapitalistischen Wirtschaft erforderte eindeutige, stets nachprüfbare gesetzliche Regelungen, deren ordnungsgemäße Publikation in einer Sprache, die auch von den Menschen, für die sie gemacht waren, verstanden werden sollten.
Verschiedene Rescripte befahlen die Anschaffung dieser Sammlung durch Gerichts- und andere Behörden. Für die Provinz Westpreußen wurde die Anwendung des CCM angewiesen. In den anderen preußischen Provinzen gab es ähnliche Bemühungen der Sammlung des Provinzialrechts, z.B. für Schlesien die sogenannte "Brachvogelsche Sammlung", Breslau 1713; die sogenannte "Arnoldsche Sammlung", Crossen u. Sorau 1736, Breslau 1739; die sogenannte "Kornsche Sammlung", Breslau s.a. Den Umfang der Myliusschen Sammlung erreichten sie jedoch nicht. Auf Grund des großen Interesses, welches die Myliussche Sammlung sowohl von staatlicher als auch von wissenschaftlicher Seite entgegengebracht wurde, erfolgte ab 1751 die Herausgabe der Ediktensammlung durch die Akademie der Wissenschaften Berlin. Sie gilt als Weiterführung der Myliusschen Sammlung bis zum Berichtsjahr 1810.
Eine Besonderheit bieten die von
Georg Jacob Decker, Königlich Geheimer Oberhofbuchdrucker Berlin in einem
Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei, Berlin 1712 - 1870 in 69 Bänden herausgegeben Edikte und amtlichen
Erlasse. Diese Sammlung wurde in dieser einmaligen Form im Jahre 1927 von der Preußischen Staatsbibliothek erworben. Sie bietet
die Edikte in ihrer ersten ursprünglichen Druckvariante mit dem dem Gesetzgeber, d.h. dem preußischen König gemäßen Vorspann.
Dagegen ist die vorliegende Sammlung von Mylius eine sachliche Aneinanderreihung der einzelnen
Edikte, die unter Verzicht auf den vorerwähnten Vorspann, aber exakter Wiedergabe des Gesetzestextes den sachlich forschenden
Rechtshistoriker, Historiker, Soziologen und Politikwissenschaftler anspricht. Trotz dieser nüchternen Wiedergabe des reinen
Gesetzeswortlautes und unter Verzicht auf jedes schmückende Beiwerk hat die Myliussche Sammlung den ästhetischen Wert eines
alten Druckes nicht verloren und ist daher wert, künftigen Generationen mittels eines modernen Mediums erhalten zu bleiben.
Adelheid Pogodda, 1998
Ein interessanter Artikel über die Publikation von Edikten dieser Zeit:
Schmidt, Sigurd-H.: Ein Corpus constitutionum Marchicarum im Landesarchiv Berlin : die Publikation von Edikten in den Berliner
Residenzen des brandenburgisch-preußischen Staates 1723 - 1730
In: Berlin in Geschichte und Gegenwart (2000) S. 27 - 56
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