Preußische Rechtsquellen Digital / Projektbeschreibung


Gegenstand

CCM und NCC, eine hervorragende und umfassende Zusammenstellung preußischer Gesetze von 1298 -1810 als Quelle rechtshistorischer Forschung (Vgl. auch Informationen über CCM sowie über NCC.)

Methodik

Ziele / Ausblick

Hintergrund

Hauptaugenmerk des Digitalisierungsprojektes ist der gezielte und verbesserte Zugriff auf die einzelnen Quellen nach verschiedenen Gesichtspunkten, die das einfache und schnelle Auffinden ermöglichen sollen. Das ist momentan bei der in 22 Foliobänden vorliegenden Sammlung nur bedingt möglich. Daher sollen neben der Gesamtdarstellung der Gesetzessammlung vor allem Navigationshilfen aufgebaut und Verbindungen zu anderen Projekten hergestellt werden.

Verfahren

Dem schnellen und zielsicheren Zugriff auf die einzelnen Gesetze dient die strukturierte Erfassung der die Sammlung erschließenden Repertorien. Diese zeitgenössischen Inhaltsverzeichnisse und Register sollen in Extensible Markup Language (XML) erfaßt werden. Dafür wird die schon vorhandene Dokumenttyp-Definition der Text Encoding Initiative (TEI), speziell TEI dictionary, nachgenutzt. Eine Zusammenführung dieser Daten und der Images erfolgt später im Dokumentenmanagementsystem. Wichtige Voraussetzung für diesen Schritt ist die Bildung des Seitenschlüssels, der die Hierarchie innerhalb der Sammlung widerspiegelt und die Eindeutigkeit einer Seitenangabe garantiert. Dieser Seitenschlüssel wird sowohl beim Scannen im TIFF- Header als auch in den strukturierten Inhaltsverzeichnissen und Registern gebildet und angegeben. Für die derzeit zur Verfügung gestellte WWW-Arbeitsversion werden die XML-Dateien in HTML-Dateien umgewandelt; nicht alle erfassten Daten werden bisher ausgewertet und angezeigt.

Die Erfassung der Register setzt auf der inhaltlichen Erschließung zum Zeitpunkt der Entstehung der Werke (18. Jahrhundert) auf. Es ist daher daran gedacht, zunächst alle Wörter und Begriffe nach Vorlageform zu erfassen. Die Nutzung eines Programms beim Retrieval soll dazu führen, dass Rechtschreibvarianten für die Suche abgefangen werden. Das Bedürfnis nach Informationen zu Bedeutungen einzelner Begriffe soll durch die Verknüpfungsmöglichkeit mit einzelnen Wortartikeln des DRW befriedigt werden. über ein zusätzliches Fenster könnte man so diejenigen Wortartikel direkt einblenden, die mit einem Begriff des erfaßten Registers übereinstimmen. Da CCM und NCC wichtige Quellen des DRW darstellen, wurden die entsprechenden Belegzitate bzw. Fundstellen des Wörterbuchs mit den im Digitalisierungsprojekt entstandenen Images von CCM und NCC bereits erfolgreich verknüpft.

Diese wechselseitige Weiternutzung von Projektergebnissen soll die Akzeptanz der Digitalisierungsvorhaben durch die Benutzer steigern und die Nutzungsfrequenz beider Angebote erhöhen. In der Verknüpfung zweier bisher separat zu handhabenden Werke sehen wir den Mehrwert dieses Projektes. Zukünftige Digitalisierungsprojekte der Abteilung Historische Drucke werden versuchen, an dieses Konzept bzw. auch schon vorhandene Digitalisate und Erschließungsdaten anzuknüpfen, um Images und Texte nicht nur nebeneinanderzustellen, sondern zueinander in Beziehung zu setzen. Das Gebiet der Rechtswissenschaft stellt dazu eine gute Ausgangsbasis dar.

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Stand: 03.11.2003; Maria Federbusch