Novum Corpus Constitutionum Prussico-Brandenburgensium Praecipue Marchicarum, Oder Neue Sammlung Königl. Preußl. und Churfürstl. Brandenburgischer, sonderlich in der Chur- und Marck-Brandenburg, Wie auch andern Provintzien, publicirten und ergangenen Ordnungen, Edicten, Mandaten, Rescripten ... Vom Anfang des Jahrs 1751 und folgenden Zeiten ... / [Samuel von Coccejus] [Hrsg.]. - Zu Berlin und auswärtigen Orten zu bekommen, bey den Factoren der Königl. Preußischen Academie der Wissenschaften, 1753-1822 Ab Bd. 3 im Verl. Decker, Berlin, ab Bd. 5 im Verl. Kunst, Berlin ersch. (NCC)
Das Gesamtwerk besteht aus 12 Bänden, die jeweils über 5 Jahre berichten. Die chronologische Anlage der Sammlung sollte ursprünglich zusätzlich durch eine „Nachweisung“ der Edikte für jeweils 5 Jahre nach der sachlichen Aufteilung im CCM ergänzt werden, wozu es dann offenbar nie kam. So werden die Edikte in einem Fünfjahresband unter dem jeweiligen Erscheinungsjahr chronologisch aufgeführt. Im Anschluss folgt ein Supplement sowie ein Sachregister. Des weiteren findet sich hier eine Liste von Edikten, die bewusst nicht abgedruckt wurden: „… Diese Privilegia hat man den Sammlungen der Edicten beyzudrucken, deswegen nicht nöthig erachtet, weil solche ein ganzes Volumen ausgemacht hätten …“ (NCC, Theil 1, Sp. 1159). Diese Verfahrensweise hatte zur Folge, dass besonders lokal interessierende Edikte im NCC nicht abgedruckt wurden.
Im Gegensatz zu CCM wurden von Anfang an in allen Inhaltsverzeichnissen Seiten- bzw. Spaltenangaben angegeben. Die Handhabung wird erleichtert durch eine weitestgehend fortlaufende Paginierung innerhalb eines Theiles. Komplettiert werden diese 12 Bände, die z.T. in Teilbänden erschienen, durch ein Repertorium novi corporis constitutionum prussico-brandenburgensium praecipue marchicarum I. chronologicum. II. reale. Oder doppeltes Register, über die neue Sammlung der Königlich Preußischen und Churfürstlich Brandenburgischen, besonders in der Chur- und Mark- Brandenburg ergangenen und publicirten Ordnungen, Edicte, Mandate, Rescripte usw. welche in 50 Jahrgängen von 1751. bis 1800 … durch Höchst- Dero Academie der Wissenschaften zum Druck befördert worden. – Berlin : August Brink, 1803
Das chronologische Register macht neben Angaben zu Datum und Titel Angaben zu Band, Spalte und Nummer eines Ediktes. Das Sachregister ist im Gegensatz zu dem Myliusschen wesentlich „schlanker“. Der Verfasser verzichtete bewusst auf Wiederholungen und Exzerpte ganzer Titel und vermied Hierarchisierungen innerhalb der Einträge weitgehend. Somit soll bei gebotener Vollständigkeit die notwendige Kürze erreicht werden.
Die Academische Sammlung erfährt nun gegenüber dem CCM eine inhaltliche Ausweitung. So ist es laut Vorbericht das Ziel, „… die Sammlung Dero Constitutionen, Edicten etc. und zwar so wohl von den Chur-Märckschen, als auch, um das Werck und dessen Nutzen desto allgemeiner zu machen, forthin von allen Dero übrigen Königl. Und Chur-Landen, Schlesien wegen des bereits habenden anderweitigen Privilegii und daselbsten schon besonders veranstalteten Sammlung ausgenommen, fortzusetzen.“ (NCC, Vorbericht, 1. Seite)
Die Herausgabe des NCC endet bei einsetzender Gesetzblattgebung mit Erscheinen der Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten ab dem Jahr 1810.
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